MEININGER Hotel Köln West
Neueröffnung November 2023
Das MEININGER Hotel Köln West liegt im Kölner Viertel Braunsfeld, einem jungen aufstrebenden Stadtviertel und befindet sich dort im OVUM, einem neuen Gebäude-Ensemble mit Innenhof. In die Altstadt mit dem berühmten Kölner Dom sind es ca. 5 km. Durch die gute Verkehrsanbindung gelangen Sie zu den wichtigsten Freizeitmöglichkeiten und Sehenswürdigkeiten.
Bahn, Bus, ÖPNV
Die nächstgelegene Bushaltestelle Stolberger Str./Eupener Str. befindet sich direkt an der Unterkunft. Von hier aus fährt die Linie 140 in ca. 50 Fahrtminuten zum Zoo oder mit Umstieg in die S-Bahn in ca. 20 Fahrtminuten zum Dom/Hauptbahnhof.
Bis zur S-Bahnstation Müngersdorf Technologiepark sind es ca. 850m. Von hier aus sind es nur ca. 10 Fahrtminuten mit der Linie S19 direkt bis zum Dom/Hauptbahnhof.
Unterbringung
Die Unterbringung der Schüler*innen erfolgt in modern und komfortabel ausgestatteten Mehrbettzimmern (für ca. 4-6 Personen) mit Dusche/WC, TV und Fön. Die Begleitpersonen werden in Einzel- bzw. Doppelzimmern untergebracht.
Bitte beachten Sie, dass abhängig von der Aufteilung Aufbettungen möglich sind.
Ausstattung (teilweise gegen Gebühr)
· 24h Rezeption
· Lounge mit Kicker
· Bar
· Kostenfreies WLAN im gesamten Haus
· Snackautomat
· kleine Gästeküche
· Schließfächer
Bitte beachten Sie
· Bettwäsche und Handtücher werden gestellt.
· Zahlungen vor Ort nur bargeldlos möglich.
· Vorhängeschlösser für die Gepäckfächer bitte möglichst mitbringen. Vor Ort können diese ansonsten gegen eine Gebühr von € 5,- pro Stück an der Rezeption erworben werden.
(Stand April 2024, Änderungen gemäß Punkt 3 unserer AGB vorbehalten)
Die Markierungen der Orte auf dieser Karte dienen als grober Anhaltspunkt und Übersicht. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der ausgewählten Orte. Der Besuch der markierten Orte ist nicht automatisch im Leistungsumfang enthalten. Die inkludierten Leistungen entnehmen Sie bitte dem Leistungspaket unter dem Reiter Beschreibung.
Kulturförderabgabe Köln:
Vor Ort ist für entgeltliche Beherbergungen im Kölner Stadtgebiet eine Kulturförderabgabe zu entrichten. Die Übernachtung von Schüler*innen ist jedoch ausnahmsweise dann nicht steuerpflichtig, wenn es sich um eine nach dem Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes teilnahmepflichtige Schulveranstaltung handelt. Zum Nachweis hierfür ist eine Sammelbestätigung durch die jeweilige Schulleitung, die die Namen der Teilnehmenden und den Grund des Aufenthaltes enthält, ausreichend. Sollte dieser Nachweis nicht vorgelegt werden, ist die Kulturförderabgabe von der Gruppe vor Ort zu entrichten.
(Stand Juli 2023, Änderungen gemäß Punkt 3 unserer AGB vorbehalten)