Seit dem 2. April 2025 benötigen alle Reisenden eine elektronische Reisegenehmigung (kurz: ETA), um nach Großbritannien einzureisen. Nachfolgend haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.
Informationen zur elektronischen Reisegenehmigung (ETA)
Was ist eine ETA?
• ETA (Electronic Travel Authorisation) = digitale Reisegenehmigung
• Ab 2. April 2025 Pflicht für europäische Reisende
Wer braucht eine ETA?
• Alle Reisenden, die kein Visum benötigen (auch Kinder & Jugendliche), ausgenommen Britische und Irische Staatsbürger*innen
Wie beantrage ich eine ETA und wie lange dauert das?
- Online unter GOV.UK oder per „UK ETA App“ (Kosten: 16 £ / Stand April 2025)
Elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen - GOV.UK - Bearbeitungszeit: meist wenige Werktage
- Wir empfehlen die individuelle Beantragung von den Reisenden
Wichtiger Hinweis: Um einen Betrug oder Zusatzkosten zu vermeiden, sollten Sie die ETA nur über die offizielle Website oder App beantragen und keine Drittanbieter hinzuziehen.
Was benötige ich für den Antrag einer ETA?
- Den gültigen Reisepass
- Zugriff auf die Kamera (es wird ein aktuelles Foto der antragstellenden Person benötigt)
- Zugriff auf Ihre E-Mails
- Eine Zahlungsmethode (Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay)
- Beantwortung einer Reihe von Fragen
Wie lange ist die ETA gültig?
- Zwei Jahre bzw. bis zum Ablauf des Reisepasses
- Mehrfache Einreisen möglich (jeweils bis zu 6 Monate)
Was kann ich tun, wenn mein ETA-Antrag abgelehnt wird?
- Wird der Antrag abgelehnt, wird auch der Grund mitgeteilt und die Person kann sich erneut bewerben.
Für die meisten Nicht-EU-Bürger*innen gilt für die Einreise nach Großbritannien eine Visumspflicht: Check if you need a UK visa - GOV.UK (in dem Fall ist keine ETA notwendig).
Gut zu wissen: Für Reisen innerhalb der EU gilt weiterhin folgende Sonderregelung (nicht bei Großbritannien)
Für Schüler*innen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und keinen eigenen Reisepass haben, kann eine Schülersammelliste hilfreich sein. Sie dient bei EU-Reisen als anerkannter Pass- oder Visumsersatz und wird von der Ausländerbehörde des jeweiligen Landkreises ausgestellt.
